Die Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes: Die KÖSTER BAUCHEMIE AG reagiert auf die neue Gesetzgebung

Am 12. Mai 2017 wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz eine umfassende Neuregelung der gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Dabei handelt es sich in erster Linie um den Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin, der besseren Vorsorge für den Notfall und dem Schutz vor Radon in Wohnungen.

Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das aus dem Erdboden austritt und sich in Gebäuden anreichern kann. Das Einatmen von Radon zählt nach dem Rauchen zu den größten Risiken, an Lungenkrebs zu erkranken.

In Deutschland gibt es Gebiete, die unterschiedlich stark mit Radon belastet sind. Eine Übersichtskarte, zum Beispiel vom Bundesamt für Strahlenschutz, zeigt auf, wo erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden zu erwarten sind. In diesen Gebieten sind besondere Maßnahmen zum radonsicheren Bauen zu beachten.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz werden nun erstmals klare Maßnahmen zur Radonminderung eingeführt. So wird unter anderem ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in Aufenthaltsräumen festgelegt. Dieser Referenzwert sollte nicht über- und nach dem Minimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes, wenn möglich, unterschritten werden. Liegen die Werte über diesen Grenzwert, so sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Ausbreitung von Radon in Innenräume zu vermeiden oder zumindest zu erschweren.

Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz wird zukünftig auch der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen abgedeckt. Bisherige Schutzvorschriften galten nur für bestimmte Arbeitsplätze, etwa in Bergwerken oder Höhlen, jetzt fallen in den Gebieten mit hoher Radonkonzentration aber auch alle Arbeitsplätze in bodennahen Stockwerken unter die Vorschriften zum Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen.

Da das Edelgas Radon auf mehreren Wegen ins Gebäude gelangen kann (wie z.B. über den Wand-Sohlen-Anschluss, Risse und Fugen in der Außenwand, Öffnungen unterhalb des Geländes, über Pumpensumpf und Drainagen, Entwässerungsleitungen, Lüftungssysteme, Kabelkanäle, Leerrohre etc.), muss das Gebäude mittels nachträglicher Innenabdichtung radonsicher saniert oder beim Neubau von außen abgedichtet werden.

Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verfügt seit Jahren über Lösungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden. Aufgrund der Neuregelung des Strahlenschutzgesetzes und der Aufnahme eines Referenzwertes bei Wohnungen haben wir auf die gestiegenen Anforderungen reagiert und eine Neuprüfung unserer KÖSTER KSK SY 15 (kaltselbstklebende Kautschuk-/ Bitumen-Dichtungsbahn) in Auftrag gegeben.

Die KÖSTER KSK SY 15 hat erneut die Anforderungen an die Dichtheit gegen Radongase erfüllt. Zudem haben wir, ergänzend zur Bahn selbst, als erster Hersteller eine 10 cm Nahtüberlappung prüfen lassen. Auch diese Prüfung wurde positiv abgeschlossen. Diese Prüfung zeigt, dass nicht nur durch die Bahn allein, sondern auch bei Überlappungen eine dauerhafte Sicherheit gegen das radioaktive Edelgas Radon gewährleistet wird.

KÖSTER KSK SY 15 bringt auch weitere Vorteile mit – sie ist kalt-selbstklebend und kann daher ohne Verwendung von Heißluft oder Propangasflammen verarbeitet werden. Wegen der großen Geschmeidigkeit auch an schwierigen Detailpunkten kann sie problemlos zur Bauwerksabdichtung gegen Feuchte und als Schutz gegen Radon angewendet werden. KÖSTER KSK SY 15 ist hochflexibel, sofort wasserdicht, schlagregendicht und rissüberbrückend.

Baustellenbericht:
Aktuell werden am Objekt „Neubau – Schulstandort Pieschen“ ca. 16.000 m² mit der Dichtungsbahn KÖSTER KSK SY 15 durch die Firma Kalka Bautenschutz aus Großenhain im Auftrag der ZÜBLIN AG fachgerecht radondicht abgedichtet. Dadurch wird das Gebäude nicht nur gegen Feuchte, sondern auch gegen Radon einen sicheren und langanhaltenden Schutz bekommen.

Abdichtung mit KÖSTER KSK SY 15: Schutz gegen Feuchte und RadonAbdichtung mit KÖSTER KSK SY 15: Schutz gegen Feuchte und Radon