Am
12. Mai 2017 wurde vom Bundesamt für Strahlenschutz eine umfassende
Neuregelung der gesetzlichen Vorgaben beschlossen. Dabei handelt es sich
in erster Linie um den Schutz vor schädlicher Strahlung in der Medizin,
der besseren Vorsorge für den Notfall und dem Schutz vor Radon in
Wohnungen.
Radon ist ein natürliches radioaktives Edelgas, das
aus dem Erdboden austritt und sich in Gebäuden anreichern kann. Das
Einatmen von Radon zählt nach dem Rauchen zu den größten Risiken, an
Lungenkrebs zu erkranken.
In Deutschland gibt es Gebiete, die unterschiedlich stark mit Radon belastet sind. Eine Übersichtskarte, zum Beispiel vom Bundesamt für Strahlenschutz,
zeigt auf, wo erhöhte Radonkonzentrationen in Gebäuden zu erwarten
sind. In diesen Gebieten sind besondere Maßnahmen zum radonsicheren
Bauen zu beachten.
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz werden nun
erstmals klare Maßnahmen zur Radonminderung eingeführt. So wird unter
anderem ein Referenzwert zur Bewertung der Radonkonzentration in
Aufenthaltsräumen festgelegt. Dieser Referenzwert sollte nicht über- und
nach dem Minimierungsgrundsatz des Strahlenschutzes, wenn möglich,
unterschritten werden. Liegen die Werte über diesen
Grenzwert, so sind geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die
Ausbreitung von Radon in Innenräume zu vermeiden oder zumindest zu
erschweren.
Mit dem neuen Strahlenschutzgesetz wird zukünftig
auch der Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen abgedeckt. Bisherige
Schutzvorschriften galten nur für bestimmte Arbeitsplätze, etwa in
Bergwerken oder Höhlen, jetzt fallen in den Gebieten mit hoher
Radonkonzentration aber auch alle Arbeitsplätze in bodennahen
Stockwerken unter die Vorschriften zum Schutz vor Radon an
Arbeitsplätzen.
Da das Edelgas Radon auf mehreren Wegen ins
Gebäude gelangen kann (wie z.B. über den Wand-Sohlen-Anschluss, Risse
und Fugen in der Außenwand, Öffnungen unterhalb des Geländes, über
Pumpensumpf und Drainagen, Entwässerungsleitungen, Lüftungssysteme,
Kabelkanäle, Leerrohre etc.), muss das Gebäude mittels nachträglicher
Innenabdichtung radonsicher saniert oder beim Neubau von außen
abgedichtet werden.
Die KÖSTER BAUCHEMIE AG verfügt seit Jahren
über Lösungen zum Schutz vor Radon in Gebäuden. Aufgrund der Neuregelung
des Strahlenschutzgesetzes und der Aufnahme eines Referenzwertes bei
Wohnungen haben wir auf die gestiegenen Anforderungen reagiert und eine
Neuprüfung unserer KÖSTER KSK SY 15 (kaltselbstklebende Kautschuk-/ Bitumen-Dichtungsbahn) in Auftrag gegeben.
Die
KÖSTER KSK SY 15 hat erneut die Anforderungen an die Dichtheit gegen
Radongase erfüllt. Zudem haben wir, ergänzend zur Bahn selbst, als
erster Hersteller eine 10 cm Nahtüberlappung prüfen lassen. Auch diese
Prüfung wurde positiv abgeschlossen. Diese Prüfung zeigt, dass nicht nur
durch die Bahn allein, sondern auch bei Überlappungen eine dauerhafte
Sicherheit gegen das radioaktive Edelgas Radon gewährleistet wird.
KÖSTER KSK SY 15
bringt auch weitere Vorteile mit – sie ist kalt-selbstklebend und kann
daher ohne Verwendung von Heißluft oder Propangasflammen verarbeitet
werden. Wegen der großen Geschmeidigkeit auch an schwierigen
Detailpunkten kann sie problemlos zur Bauwerksabdichtung gegen Feuchte
und als Schutz gegen Radon angewendet werden. KÖSTER KSK SY 15 ist
hochflexibel, sofort wasserdicht, schlagregendicht und rissüberbrückend.
Baustellenbericht:
Aktuell
werden am Objekt „Neubau – Schulstandort Pieschen“ ca. 16.000 m² mit
der Dichtungsbahn KÖSTER KSK SY 15 durch die Firma Kalka Bautenschutz
aus Großenhain im Auftrag der ZÜBLIN AG fachgerecht radondicht
abgedichtet. Dadurch wird das Gebäude nicht nur gegen Feuchte, sondern
auch gegen Radon einen sicheren und langanhaltenden Schutz bekommen.