Mit dem Aufkommen neuer Scheinwerfersysteme wie z. B. Xenon-, LED- oder Laserlicht-Technik wurde auch die Prüfrichtlinie für Scheinwerferprüf- und Einstellplätze „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) überarbeitet. Diese Richtlinie wurde am 20. Februar 2014 veröffentlicht und tritt nun am 1. Januar 2018 in Kraft.
Die neue Prüfrichtlinie sieht vor, dass neben der Aufstellfläche
für das Scheinwerfereinstellprüfgerät auch die Fahrzeugaufstellfläche
den neuen Vorgaben entsprechen muss. Vor der Inbetriebnahme der
Einstellflächen muss daher ein bevollmächtigter Dienstleister (z. B.
Dekra, TÜV etc.) diese Fläche kalibrieren und freigeben. Sofern diese
Freigabe ausstehen, verlieren Werkstätten Ihre Zulassung zur
Durchführung der KFZ-Hauptuntersuchung. Speziell für diese
Einstellflächen wurde von der KÖSTER BAUCHEMIE AG ein neuartiges und
einfach einzubauendes System entwickelt: Das KÖSTER SEP-System für Beton oder KÖSTER SEP-System für Fliesen.
Durch den Auftrag des KÖSTER SEPSystems bieten sich folgende Vorteile:
Den Kunden steht das KÖSTER SEP-System für eine Fläche von 4 m² mit folgenden Bestandteilen zur Verfügung:
Lesen Sie unsere Verfahrensbeschreibung
für chemikalienbeständiges Beschichtungssystem für Flächen mit erhöhten
Anforderungen an die Ebenheit (§29 StVZO), z. B. für den Einsatz bei
Scheinwerfereinstellplätzen und auch den Flyer KÖSTER SEP-System.
Die
erste Aufstellfläche für das Scheinwerfereinstellprüfgerät wurde
bereits mit dem KÖSTER SEP-System erfolgreich beschichtet. Diese
Referenz finden Sie hier.