Neues KÖSTER SEP-System

Mit dem Aufkommen neuer Scheinwerfersysteme wie z. B. Xenon-, LED- oder Laserlicht-Technik wurde auch die Prüfrichtlinie für Scheinwerferprüf- und Einstellplätze „Richtlinie für die Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer von Kraftfahrzeugen bei der Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO“ (HU-Scheinwerfer-Prüfrichtlinie) überarbeitet. Diese Richtlinie wurde am 20. Februar 2014 veröffentlicht und tritt nun am 1. Januar 2018 in Kraft.

KÖSTER Beschichtung von Scheinwerferprüfstellplatz und Einstellplatz nach § 29 StVZO


Die neue Prüfrichtlinie sieht vor, dass neben der Aufstellfläche für das Scheinwerfereinstellprüfgerät auch die Fahrzeugaufstellfläche den neuen Vorgaben entsprechen muss. Vor der Inbetriebnahme der Einstellflächen muss daher ein bevollmächtigter Dienstleister (z. B. Dekra, TÜV etc.) diese Fläche kalibrieren und freigeben. Sofern diese Freigabe ausstehen, verlieren Werkstätten Ihre Zulassung zur Durchführung der KFZ-Hauptuntersuchung. Speziell für diese Einstellflächen wurde von der KÖSTER BAUCHEMIE AG ein neuartiges und einfach einzubauendes System entwickelt: Das KÖSTER SEP-System für Beton oder KÖSTER SEP-System für Fliesen.

Durch den Auftrag des KÖSTER SEPSystems bieten sich folgende Vorteile:

Den Kunden steht das KÖSTER SEP-System für eine Fläche von 4 m² mit folgenden Bestandteilen zur Verfügung:

Lesen Sie unsere Verfahrensbeschreibung für chemikalienbeständiges Beschichtungssystem für Flächen mit erhöhten Anforderungen an die Ebenheit (§29 StVZO), z. B. für den Einsatz bei Scheinwerfereinstellplätzen und auch den Flyer KÖSTER SEP-System.

Die erste Aufstellfläche für das Scheinwerfereinstellprüfgerät wurde bereits mit dem KÖSTER SEP-System erfolgreich beschichtet. Diese Referenz finden Sie hier.

Scheinwerfereinstellplatz beschichtet mit KÖSTER SEP-System Scheinwerfereinstellplatz beschichtet mit KÖSTER SEP-System